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Wissenswertes
Ultraviolette Strahlen sind elektromagnetische Wellen, die Teil des Lichts sind (Abb. 1). Elektromagnetische Wellen werden in drei Hauptwellenlängenbänder unterteilt und in Nanometer, nm ausgedrückt. Ultraviolette (UV) Strahlen 100-400 nm Sichtbare (Licht) Strahlen 400-700 nm Infrarot (IR) Strahlen 700-800.000 nm UV Strahlen werden wiederum in drei Bändern identifiziert:
- UV-A (315-400 nm) mit Bräunungseigenschaften;
- UV-B (280-315 nm) mit therapeutischen Eigenschaften und Vitamin “D”-Synthese
- UV-C (100-280 nm) mit keimtötenden Eigenschaften.
UV-C-Strahlen (100-280 nm) haben eine starke keimtötende Wirkung und sind bei einer Wellenlänge von 265 nm am effektivsten. Die keimtötende Wirkung der UV-C-Strahlung erstreckt sich auf Bakterien, Viren, Sporen, Pilze, Schimmelpilze und Milben; sie ist hauptsächlich auf die zerstörerische Wirkung der UV-C-Strahlung auf ihre DNA zurückzuführen; tatsächlich schädigen UV-C-Strahlen ihren Fortpflanzungsapparat und verhindern ihre Vermehrung.
Die Emission dieser Lampen beträgt etwa 90% auf der Wellenlänge von 253,7nm. Diese Frequenz ist für das menschliche Auge unsichtbar und hat zudem eine starke keimtötende Wirkung. Die restlichen 10% der Lampenleistung sind sichtbar (typisches blaues Licht).
Ja, UV-C-Strahlen sind in der Natur vorhanden, weil sie von der Sonne erzeugt werden, aber die Ozonschicht in der Atmosphäre hat eine abschirmende Wirkung, die verhindert, dass sie die Erdoberfläche erreichen.

Die “ASHRAE” (American Society of Heating, Refrigerating and Air-Conditioning Engineers) empfiehlt eine ultraviolette keimtötende Bestrahlung als Mittel zur Bekämpfung der Krankheitsübertragung bei COVID-19